"Im Grunde geht es uns ja nichts an, wie es einer macht zu wachsen, wenn er nur wächst und wenn wir nur dem Gesetz unseres eigenen Wachstums auf der Spur sind..."

Allgemeine Informationen zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Wer kann zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gehen?

Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre Hilfe finden. Eltern und andere wichtige Bezugspersonen werden meistens in die Psychotherapie eingebunden.

Warum geht man zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten?

Eine Psychotherapie hilft, ein seelisches Leiden zu bewältigen. Wenn Du selbst das Gefühl hast, dass es Dir nicht gut geht, oder wenn Sie als Elternteil nicht sicher sind, ob Ihr Kind unter einer psychischen Störung leidet, ist es möglich, sich bei einem Psychotherapeuten zu melden. Häufig bekommt man auch die Empfehlung von einer anderen Stelle. Die Beschwerden, die in einer Psychotherapie behandelt werden, sind sehr vielfältig und vom Alter abhängig. Dazu gehören sowohl sichtbare Verhaltensprobleme wie Schreien, Wutausbrüche, Streiten, körperliche Unruhe oder Getriebenheit, als auch weniger auffällige Schwierigkeiten wie Rückzug, Traurigkeit, Angst, Spielhemmungen, Appetitverlust oder Schmerzen. Auch andere körperlich bemerkbare Beschwerden, wie Einnässen oder Schlafstörungen sind Gründe, sich bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu melden.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Kontakt können die Betroffenen selbst oder deren Sorgeberechtigte aufnehmen. Aus organisatorischen Gründen können Termine für Erstkontakte nur zu den Telefonzeiten vereinbart werden. Diese sind in unserer Praxis immer Montags von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr, sowie Dienstags von 09:00 bis 10:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können auf dem Anrufbeantworter Nachrichten hinterlassen werden. Da Therapiestunden nicht gestört werden dürfen, kann man nicht ohne Termin in der Praxis vorbei kommen.

Der Beginn einer Psychotherapie: Probatorische Stunden

Nach einer ersten Kennenlernstunde, die dazu dient, grundlegende Informationen auszutauschen, kommt eine Diagnostikphase im Rahmen der probatorischen Sitzungen. Dabei wird geklärt, ob eine Psychotherapie oder evtl. eine andere Unterstützung sinnvoll ist. Patient und Therapeut lernen sich kennen, meist finden auch Termine zwischen den Eltern, bzw. Bezugspersonen und dem Therapeuten statt. Durch Gespräche, Spiele, Interviews, Fragebögen und Testverfahren werden Informationen gesammelt und ausgetauscht. In einigen Fällen ist es wichtig, weiterführende Untersuchungen bei anderen Stellen zu machen.

Zunächst geht es darum, die Symptome und Einschränkungen zu beschreiben, um das Ausmaß der Belastungen zu erkennen. Danach kommt der tiefenpsychologische Teil der Diagnostik, bei dem ein Verständnis der Symptome gefunden wird. Die Symptome bekommen einen "Sinn". Zuletzt entscheiden alle Beteiligte zusammen, ob sie weiter zusammen arbeiten wollen. Außerdem muss besprochen werden, welche Veränderungen angestrebt werden und wie sie erreicht werden können.

Therapiestunden

Fällt die Entscheidung für eine Psychotherapie aus, finden im Anschluss regelmäßige Therapiestunden ein- bis zweimal wöchentlich statt. Nun beginnt die eigentliche Arbeit, bei der man sich mit den Problemen auseinandersetzt, die die psychische Erkrankung verursacht haben. Eine tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann einen Umfang von 25 bis 180 Stunden haben. Am Ende einer Behandlung kommt die Abschiedsphase, in der sich Verbesserungen im Verhalten, Erleben und Fühlen stabilisieren sollen.

Was in den Therapiestunden besprochen wird, unterliegt der Schweigepflicht. Das heißt, ohne Erlaubnis dürfen Therapeutinnen nichts verraten, was in den Therapiestunden passiert.

Wer übernimmt die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in vollem Umfang die Kosten. Eine Psychotherapie wird beantragt und von den gesetzlichen Kassen in der Regel bewilligt. Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen können ohne Bewilligung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, eine Akutbehandlung in Anspruch zu nehmen, die nicht bewilligt werden muss. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in Abhängigkeit von der individuellen Gestaltung des Versicherungsvertrages.