"Im Grunde geht es uns ja nichts an, wie es einer macht zu wachsen, wenn er nur wächst und wenn wir nur dem Gesetz unseres eigenen Wachstums auf der Spur sind..."
Allgemeine Informationen
Wer kann zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gehen?
Bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre Hilfe finden. Begleitend zu einer Therapie von Kindern finden regelmäßige Elterngespräche statt. Je jünger die Kinder sind, umso wichtiger ist die Arbeit mit den Eltern. Jugendliche und junge Erwachsene können auch selbständig zur Psychotherapie gehen, ohne Beteiligung der Eltern.
Warum geht man zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten?

Eine Psychotherapie hilft, ein seelisches Leiden zu bewältigen. Sie wird als einzige Behandlung oder zusammen mit anderen Formen der Unterstützung angewandt. Wenn Du selbst das Gefühl hast, dass es Dir nicht gut geht, oder wenn Sie als Elternteil nicht sicher sind, ob Ihr Kind unter einer psychischen Störung leidet, ist es möglich, sich bei einem Psychotherapeuten zu melden. Häufig bekommt man auch die Empfehlung von einer anderen Stelle, eine Psychotherapie zu beginnen. Das kann der Kinderarzt sein, ein Facharzt, ein Lehrer oder eine andere Bezugsperson des Kindes oder Jugendlichen. Die verschiedenen Symptome, die in einer Psychotherapie behandelt werden, sind sehr vielfältig und vom Alter der Patienten abhängig. Dazu gehören sowohl sichtbare Verhaltensprobleme wie Schreien, Wutausbrüche, Streiten, körperliche Unruhe oder Getriebenheit, als auch weniger auffällige Schwierigkeiten wie Rückzug, Traurigkeit, Angst, Spielhemmungen, Appetitverlust oder Schmerzen. Auch andere körperlich bemerkbare Beschwerden, wie Einnässen oder Schlafstörungen sind Gründe, sich bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu melden.
Wie nehme ich Kontakt auf?
Kontakt zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können die Betroffenen selbst oder deren Eltern aufnehmen. Im Normalfall wird
ein erster Termin telefonisch vereinbart. Telefonzeiten in unserer Gemeinschaftspraxis sind immer Montag von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr, sowie Dienstag von 09:00 bis
10:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können auf dem Anrufbeantworter Nachrichten hinterlassen werden. Aus organisatorischen Gründen können Termine für Erstkontakte jedoch nur zu den Telefonzeiten vereinbart werden. Da Therapiestunden nicht gestört
werden dürfen, kann man nicht ohne Termin in der Praxis vorbei kommen.

Wie geht es weiter?
Die ersten Termine werden "psychotherapeutische Sprechstunde" und "probatorische Sitzungen" genannt. Dabei wird geklärt,
ob eine Psychotherapie oder eine andere oder zusätzliche Unterstützung nötig ist. Es finden eine umfangreiche Diagnostik
und ein Kennenlernen zwischen dem Patienten und dem Therapeuten, je nach Alter des Patienten auch zwischen den Eltern, bzw.
Bezugspersonen und dem Therapeuten statt. In diesen Terminen ist es wichtig, einige Dokumente auzutauschen und zu bearbeiten,
Patient und Therapeut können danach entscheiden, ob sie weiter zusammen arbeiten wollen. Außerdem muss besprochen werden, welche Veränderungen angestrebt werden und
wie sie erreicht werden können.
Fällt die Entscheidung für eine Psychotherapie aus,
finden im Anschluss regelmäßige Therapiestunden statt.
Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist das ein- oder zweimal
wöchentlich. Nun beginnt die eigentliche Arbeit, bei der man sich mit den Problemen auseinandersetzt, die die psychische
Erkrankung verursacht haben. Eine tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann einen Umfang von
25 bis 180 Stunden haben. Am Ende einer Behandlung kommt die Abschiedsphase. Die Verbesserungen im Verhalten und Erleben
sollen sich nun stabilisieren. Danach muss man sich verabschieden.
Wer übernimmt die Kosten?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in vollem Umfang die Kosten für vier Formen von Psychotherapie. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört dazu. Eine Psychotherapie wird beantragt und von den gesetzlichen Kassen in der Regel bewilligt. Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorische Sitzungen können ohne Bewilligung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, eine Akutbehandlung in Anspruch zu nehmen, die nicht bewilligt werden muss. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in Abhängigkeit von der individuellen Gestaltung des Versicherungsvertrages.
Ist das bei jedem Psychotherapeuten so?
Unter den Begriff Psychotherapie summiert sich eine Vielzahl von Verfahren, Arbeitsweisen und Einstellungen. Psychotherapie, deren Kosten in Deutschland von den (gesetzlichen) Krankenkassen übernommen wird, ist dagegen ein sehr viel enger gefasster Begriff. Diese Psychotherapien müssen nach bestimmten Richtlinien durchgeführt werden. Die Informationen auf diesen Seiten beziehen sich demnach hauptsächlich auf Therapien für Kinder und Jugendliche nach einem Richtlinienverfahren, besonders auf die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und im Einzelnen auf die Organisation und Abläufe in der Gemeinschaftspraxis Cunningham und Freitag.